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Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Im Eiltempo soll der Gesetzesentwurf für das dritte Bevölkerungsschutzgesetz durch das parlamentarische Verfahren getrieben werden, das Jens Spahn in den Bundestag eingebracht hat. Am kommenden Mittwoch, 18.11.2020, wird es dem Bundestag und dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.
Unsere Regierung ist der Meinung, dass Sie als Bürger*in die Verantwortung für sich und ihre Familie nicht selbst übernehmen können.
Deshalb soll „Spahns Ermächtigungsgesetz“, schnellstmöglich durchgeschleust werden, um die fehlende Verhältnismäßigkeit der bisherigen und neu kommenden „Corona-Maßnahmen“ nicht verantworten bzw. spezifizieren zu müssen. Weitere Kritikpunkte von Opposition, Sachverständigen und Verfassungsrechtlern sind mangelnde Einbindung des Parlamentes, schwammige Formulierungen, keine Befristung von verhängten Maßnahmen, Aushebeln der Länderhoheit und eine Festlegung auf eine willkürlich gewählte Inzidenz von 50 positiv getesteten Menschen auf 100.000 Einwohner, ab der dann bundesweit „schwerwiegende Maßnahmen“ eingeleitet werden können.
Wenn unsere Grundrechte erst eingeschränkt sind, wird sich unser Leben vollkommen verändern: Entscheidungen über unsere Gesundheit, Familie und Arbeit werden wir u.U. bald nicht mehr frei wie bisher treffen können. Zumindest ist das unsere Befürchtung.
Viel kann man leider nicht tun, sofern man das denn möchte: Petitionen zeichnen, eine Mail an Bundestagsabgeordnete schreiben, demonstrieren gehen oder Mitmenschen informieren, die einem am Herzen liegen – was wir hiermit tun möchten.
Die Vergangenheit unserer jungen Bundesrepublik hat gezeigt, dass wenn die “Zügel erst einmal fester gezogen wurden”, wir selten wieder zum vorherigen Status zurückkamen. Viele Verfassungsrechtler und Verfassungsrichter sehen das, was unsere Regierung in ihrem Aktionismus tut, mit sehr kritischen Augen und es wurden bereits einige der eilig beschlossenen Maßnahmen revidiert.
Es wird am Parlament vorbei beschlossen und gehandelt – und das soll am 18.11.2020 noch vom Bundestag gefestigt werden.
“Angesichts der kurzfristig anberaumten Anhörung und der kurzen Stellungnahmefrist kann der Gesetzentwurf nicht im Detail gewürdigt werden.”
Ein Zitat aus der Stellungnahme vom einbezogenen Einzelsachverständigen Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger. Was ziemlich symptomatisch erscheint für das Vorgehen der Verantwortlichen.
Normalerweise müssten bei Begriffen wie “Verordnungsermächtigung” überall die Alarmglocken klingen.
Hier finden Sie die Seite vom Bundestag selbst mit dem passenden Titel: Experten kritisieren Neufassung des Infektionsschutzgesetzes. Dort gibt es zahlreiche Stellungnahmen von Verbänden und Sachverständigen.
Petitionen unterzeichnen
Schreiben Sie unseren Bundestagsabgeordneten oder besser: Rufen Sie an!
Schreiben Sie den Bundestagsmitgliedern Ihrer Partei oder auch den anderen eine E-Mail. Wir haben hier eine Liste mit den Daten von Wikipedia für Sie inkl. Anrede, Vorname, Nachname, Parteizugehörigkeit und E-Mail-Adresseerstellt. Jedes Parlaments-Mitglied hat eine E-Mail-Adresse mit der Endung @bundestag.de. Wir haben die Namen normalisiert und die Endung dahinter gesetzt. D.h. 95% der Liste sollte stimmen.
Liste der Bundestagsabegordneten als Excel-Datei
Bitte beachten Sie, dass es wohl so ist, dass Ihre Mail nicht zugestellt wird, sobald Sie sie an mehr als einen Abgeordneten gleichzeitig senden.
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